Miet- und Pachtrecht
Wohnen ist zwar nicht alles, aber alles ist nichts ohne ein eigenes Dach über dem Kopf. Wer erst mal vor die Tür gesetzt wurde, verliert schnell den Boden unter den Füßen. Aber keine Angst: Als Mieter haben Sie zwar Pflichten, aber auch weitreichende Rechte.
In allen mietrechtlichen Fragen sind wir Ihr Ansprechpartner. Die anwaltliche Beratung ist dabei, anders als bei interessengebundenen Vereinigungen, nicht mit dem Nachteil einer unter Umständen mehrjährigen Mitgliedschaft verbunden. Wir schätzen Ihre Erfolgsaussichten ein und nehmen ausschließlich Ihre Interessen wahr.
Mietvertrag: Zählt der Handschlag?
Mündliche Mietverträge? Durchaus erlaubt. Sicherer ist aber immer die Schriftform. Dafür üblich sind Formularmietverträge (Musterverträge). Ungelesen sollten Sie einen Mietvertrag natürlich nie unterschreiben. Am sichersten ist es, ihn von uns auf Herz und Nieren prüfen zu lassen. Er greift ein, wenn der Vermieter unberechtigte Änderungen zum Nachteil des Mieters vornimmt.
Erhöhungen und kein Ende?
Verstehen Sie beim Punkt Mieterhöhungen nur noch Bahnhof? Der Vermieter muss sich auf jeden Fall an ein bestimmtes Verfahren halten. Modernisiert er die Wohnung und erhöht damit den Wohnwert, kann er die Miete ebenfalls anheben. Um wie viel in welchem Fall – das wissen wir. Wir kennen zum Beispiel den Mietspiegel, der über die ortsübliche Vergleichsmiete informiert, die Miethöhe also, die für vergleichbaren Wohnraum zulässig ist.
Untervermietung verboten?
Eine Untervermietung setzt das Einverständnis des Vermieters voraus. Das aber muss er geben, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse nach weisen kann. Das eindeutig zu formulieren ist zwar keine Hexerei, aber eine Sache für uns. Das Aufnehmen Ihres Lebenspartners in die Wohnung ist zum Beispiel noch lange kein Grund zur Kündigung.
Renovierung – da müssen Sie mal ran!
Eigentlich ist die Renovierung Sache des Vermieters. Es hat sich jedoch in letzter Zeit eingebürgert, dass der Vermieter die Renovierung auf den Mieter überträgt. Doch nicht jede vertragliche Vereinbarung ist wirksam.
Angesichts einer Fülle von verschiedener Rechtsprechung zu diesem Thema ist anwaltlicher Rat gefragt. Sie wollen ja schließlich nicht viel Zeit und Geld investieren, wenn Sie zur Renovierung nicht verpflichtet sind. Auf der anderen Seite hat man auch nicht gerne einen kostenträchtigen Streit mit dem Vermieter, wenn man dann nachher im Unrecht ist. Hier helfen wir Ihnen gerne weiter.
Schicksalsschlag Kündigung?
Nicht unbedingt. Besteht ein sogenanntes Dauerwohnrecht, entfällt jede vom Mieter nicht gewollte Kündigungsmöglichkeit. In jedem Fall muss der Vermieter schriftlich kündigen, Kündigungsgründe nennen und eigenhändig unterschreiben. Sie können einer Kündigung auch widersprechen, wenn sie eine Härte bedeutet, die sich nicht durch berechtigte Interessen des Vermieters rechtfertigen lässt.
Aber das sind nur einige Möglichkeiten, wie Sie - von uns beraten - eine ungerechtfertigte Kündigung unwirksam machen können.
Natürlich: Es gibt auch berechtigte Kündigungen. Zum Beispiel, wenn Sie die Miete einfach nicht mehr bezahlen.
Hilfe: Eigenbedarf!
Keine Bange! Der Vermieter darf nur dann auf Eigenbedarf pochen, wenn er die Wohnung aus plausiblen Gründen für sich oder Angehörige benötigt.
Auch wenn Ihre Miet-Wohnung in Eigentum umgewandelt und dann verkauft wird, sind Kündigungsfristen zu beachten. Diese betragen 3,5 aber auch 10 Jahre. Verwirrend? Wir helfen Ihnen. Das Mietrecht aber kann noch weiter gehen. Besonders, wenn die Räumung eine besondere Härte darstellt. Falls der Besitzer Ihrer Wohnung einen Eigenbedarf nur vortäuschen will, machen wir ihm unmissverständlich klar, wie teuer ihn ein möglicher Schadensersatz zu stehen kommt.