Samstag, 12. September 2026

Erbrecht

„Mach Dein Testament“, damit später wirklich alles klar ist!

Traurig, aber wahr: Der Tod ist eine der wenigen Tatsachen, auf die man sich absolut verlassen kann. Er kann jeden jederzeit treffen. Oft scherzhaft gefragt, rechtlich aber immens wichtig: „Haben Sie schon Ihr Testament gemacht?“ Keine Angst, keiner stirbt früher, weil er sein Testament gemacht hat. Viel häufiger ist es für ein Testament zu spät. Wir beraten Sie individuell und besprechen mit Ihnen alle möglichen Konsequenzen.

Kein Testament – und nun?

Für diesen Fall ist einiges geregelt: In erster Linie erben die Ehefrau und die Kinder, danach die übrigen Verwandten je nach Verwandtschaftsgrad. Wer nach dem Gesetz zuerst erbt und andere Verwandte ausschließt, sagen wir Ihnen gerne. Nur: Nicht immer ist einem der nächste Verwandte auch der liebste Mensch auf der Welt. Wollen Sie Zank und Streit, Neid und Argwohn verhindern, dann bestimmen Sie selbst, wie sich die Dinge nach Ihrem Tod entwickeln sollen. Was ist Ihnen wichtig?

  • Wie sichere ich meinen Ehepartner ab?
  • Wie verhindere ich, dass die Kinder vor dem Todmeines Ehepartners ihren Erbteil verlangen?
  • Wie sichere ich umgekehrt meine Kinder ab,wenn mein Ehepartner wieder heiratet?
  • Wer beerbt meine Erben? Sind es wirklich die Personen meiner Wahl?K
  • Kann ich verhindern, dass Ansprüche auf den Pflichtteil geltend gemacht werden?
  • Wie bedenke ich Lebensgefährten und andere Menschen, die für mich gesorgt haben?
  • Wie bringe ich meinen letzten Willen in Einklang mit gesellschaftsvertraglichen Regelungen zur Unternehmernachfolge?


Mit uns können Sie alles besprechen: Persönliche Bedenken, steuerliche Fragen, Fragen der Testamentsverwahrung und der Bankvollmachten für den Todesfall. Gerade bei Ihrem letzten Willen besonders wichtig: Wir sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Bei allem werden wir immer im Auge behalten, was Ihnen wichtig ist: Die Umsetzung Ihres Willens und die Vermeidung von Auseinandersetzungen unter den Erben.

Testament – nur selbst getan, ist wohl getan?

Das Recht dazu haben Sie im Prinzip. Sie müssen es selbst handschriftlich niederschreiben und unterschreiben – ohne diese Formalitäten läuft überhaupt nichts. Es schleichen sich jedoch häufig inhaltliche Fehler ein – mit gravierenden, vom Laien kaum vorhersehbaren Auswirkungen. Selbstverfasste Testamente verursachen erfahrungsgemäß fast immer Streit unter den Erben – die Klärung dauert oft Jahrzehnte und verschlingt viel Geld! Dabei sind es selten echte Habsucht, sondern eher die unterschiedlichen „Lesarten“ des Testaments, die für Zank sorgen und den Gang zum Kadi unvermeidbar machen.

… nein, lieber Ihren Anwalt fragen!

Ohne eindeutiges Testament gibt es also meistens jede Menge Ärger. Ihr letzter Wille gehört deshalb in die Obhut Ihrer Anwältin oder Ihres Anwalts. Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag stehen zur Wahl. Wir wissen, mit welchen rechtlichen Mitteln Sie Ihre individuellen Vorstellungen verwirklichen können. Das reicht von Ihren Ideen zur Unternehmernachfolge über die Grabpflege bis zur Betreuung Ihrer Hunde und Katzen. Mit unserer Hilfe können Sie vorsorgen.