Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Einer für alle, alle für einen?
Was kann sich ein Arbeitnehmer nicht alles herausnehmen: Bummelei, nachlässige Arbeit, häufige Fehlzeiten. Dann die ewigen Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat. Und wenn einem mal der Kragen platzt – vor den Arbeitsgerichten bekommt der Arbeitnehmer sowieso Recht. Dieses Szenario entspricht – zum Glück – nicht immer ganz der Realität. Neben seinen durchaus sinnvollen Pflichten hat der Arbeitgeber auch weitreichende Rechte gegenüber seinen Arbeitnehmern. Wir sichern Ihre Interessen, ganz in Ihrem Sinne, ab.
König Arbeitnehmer?
In allen Personalangelegenheiten sind wir Ihr zuverlässige Partner. Wir beraten Sie umfassend:
- Wie Sie Arbeitsverträge abschließen und optimal gestalten.
- Ob für Ihren Betrieb und für welche Arbeitnehmer das Kündigungsschutzgesetz uneingeschränkt gilt.
- Wann und wie Sie richtig kündigen können.
- Was Sie bei einer Versetzung beachten sollten.
- Wie Sie sich gegen häufige Krankmeldungen und verspätete Arbeitsrückkehr wehren können.
- Welche Rechte der Betriebsrat hat und welche Rechte Sie gegenüber dem Betriebsrat haben.
- Wie Sie mit dem Betriebsrat sinnvoll zusammenarbeiten und unnötige Auseinandersetzungen vermeiden können.
- Wie weit Sie an Tarifverträge gebunden sind.
- Wie und wann Sie sich aus einer Tarifbindung lösen können.
Kündigungen – gibt´s das noch?
Zweifellos erschwert das Kündigungsschutzgesetz eine arbeitgeberseitige Kündigung. Zulässig ist sie jedoch aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen. Wir kennen alle dafür notwendigen Voraussetzungen, genauso wie die wichtigen Gründe, die eine fristlose Kündigung erlauben. Doch selbst wenn überzeugende Argumente vorliegen, kann eine gerechtfertigte Kündigung noch scheitern, wenn Sie falsch vorgehen. Wir achten darauf, dass
- Sie Fristen einhalten,
- Sie korrekt, fundiert und umfassend abmahnen,
- Sie den Betriebsrat ordnungsgemäß anhören.
Sprechen Sie daher rechtzeitig vor einer Kündigung mit uns. Wir helfen Ihnen, Prozesse zu gewinnen, oder - noch besser - Ihnen die langsamen Mühlen der Arbeitsgerichte zu ersparen. Apropos Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag: Papier ist geduldig – doch hält selbst ein vom Arbeitnehmer unterschriebenes Vertragspapier gerichtlicher Nachprüfung oft nicht stand. Fragen Sie uns – wir setzen unser Fachwissen und unsere Erfahrung dafür ein, den Aufhebungs- oder Abwicklungsvertragwasserdicht abzuschließen.
Warum gleich zum Anwalt und nicht zu anderen Beratern?
Ist der Aufwand denn gerechtfertigt, sich extra eine Anwältin oder einen Anwalt zu leisten? Nur der Anwalt dient ausschließlich – im Rahmen der Rechtsordnung – Ihren Interessen. Im Gegensatz zu vielen anderen Beratern sind Anwälte unabhängig, zur Verschwiegenheit verpflichtet und stehen ausschließlich auf Ihrer Seite. Die Beratung durch einen Anwalt ist auch nicht mit dem Nachteil einer unter Umständen mehrjährigen Mitgliedschaft in einer Organisation verbunden. Klar, dass wir mit Verbänden gut zusammen arbeiten, wenn es Ihnen nützt. Unser Ziel ist es, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.
Anwaltshonorar … wer soll das bezahlen?
Hier haben viele ein völlig falsches Bild. Wir klären Sie gleich zu Beginn einer Beratung über die voraussichtlichen Kosten auf. Das ist für Sie ein Stück Sicherheit und für uns selbstverständlich. Außerdem: Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, braucht sich um die anfallenden Kosten meist überhaupt keine Gedanken zu machen. Wir klären für Sie, ob und in welchem Umfang Ihr Versicherungsschutz zum Tragen kommt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte jederzeit an unsere Kanzlei oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Ihre Anfrage wird unverzüglich an uns weitergeleitet.